ZM 1
Sicherheit im Biologieunterricht – versteht sich von selbst!

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In der Regel kümmert sich die/der Lehrerin/Lehrer darum, dass die Sicherheit im Unterricht beachtet wird.

Vielleicht willst oder sollst du einmal eine Untersuchung / ein Experiment alleine, besser noch mit anderen zusammen, für den Unterricht planen. Dann sollte auch hier die Beachtung der Sicherheit an erster Stelle stehen! Natürlich braucht man dazu Informationen.
Im Folgenden sind einige Dokumente bzw. Quellen aufgeführt, deren Inhalte nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zum Gelingen von Untersuchungen und Experimenten beitragen können.

Es ist unbedingt zu beachten,
– dass es allgemeine, aber auch in jedem Bundesland länderspezifische Vorgaben zu dieser Thematik gibt und
Sicherheitsrichtlinien regelmäßig überarbeitet werden und sich dementsprechend ändern können!

Die folgenden Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr und keinerlei Haftung für deren Inhalte und/oder für ihre Umsetzung übernommen!

Biologieunterricht Sicherheit

 

In jedem Fall sollten Schüler/innen bei der Planung einer Untersuchung oder eines Experimentes immer Kontakt zum/zur Lehrer/Lehrerin halten!

In der „Kultusministerkonferenz“ (KMK) sitzen Minister/innen bzw. Senatoren/innen aus den Bundesländern. Sie beraten gemeinsam Probleme zu den Bereichen „Bildung, Erziehung und Forschung“. Ihre Entscheidungen werden dann in dem jeweiligen Bundesland in Form sogenannter Erlasse und anderer Rechtsvorschriften umgesetzt.
Ein wichtiges Thema ist das gemeinsame Beraten, wie Unterricht – vor allem experimenteller Unterricht – sicher durchgeführt werden kann.
In diesem Zusammenhang hat die KMK eine „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i.d.Fassung vom 27.02.2013) erstellen lassen. Sie berücksichtigt den aktuellen Stand einschlägiger Vorschriften aus Recht, Verwaltung, Unfallverhütung und geltender technischer Regeln.

Schwerpunkte der Richtlinie betreffen u.a. folgende Themenbereiche: Chemikalien und ihre Entsorgung, mikrobiologisches und gentechnisches Arbeiten, Umgang mit Lebewesen, Lärm sowie radioaktive Stoffe. Weitere Inhalte betreffen u.a. den Arbeitsschutz und die Einrichtungen von Fachräumen.

Zusätzlich zu allgemeinen Hinweisen und Ratschlägen enthält die Richtlinie konkrete Regelungen für den Unterricht in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Bildende Kunst und Musik.

 


 

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RICHTLINIE ZUR SICHERHEIT IM UNTERRICHT
(RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz
Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i. d. F. vom 27.02.2013

RiSU Fassung 2016 (Zugriff 2018-01-04)

Notwendigkeit von Sicherheit im Biologieunterricht

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – vor allem Chemikalien – gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen. (Arbeitsschutzgesetz, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften).
Die sich hieraus ergebenden Regeln und Vorschriften für den Unterricht werden unter Mitwirkung der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV“ genauer benannt.

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DGUV

Alle Veröffentlichungen der DGUV finden sich hier:
http://publikationen.dguv.de/dguv/  (Zugriff: 2018-01-04)

Stoffliste zur Regel
Unterricht in Schulen mit
gefährlichen Stoffen
BG/GUV-SR 2004
aktualisierte Fassung
März 2018
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Eine sehr anschauliche Anwendung für alle Fächer stellt das Internetportal „Sichere Schule / NRW“ in Zusammenarbeit mit der DGUV zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass die Angaben landesspezifisch sind – trotzdem äußerst empfehlenswert!

Sichere Schule – Internetportal
(Zugriff: 2018-01-04)

Eine allumfassende Gefahrstoffliste der DGUV – mit vielfältigen Angaben – findet man hier:
GESTIS-Stoffdatenbank
(Zugriff: 2018-01-04)

Notwendigkeit von Sicherheit im Biologieunterricht


Gefahrensymbole
sind Zeichen, die schnell erkennbare Hinweise auf bestimmte Risiken gibt.
Außer den Gefahrensymbolen spielen für den Unterricht Gebots-, Verbots- und Warnzeichen eine Rolle.

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Einen schnellen Überblick verschaffen folgende Internetseite:

http://www.chemie.de/tools/signs/
(Zugriff 2018-01-04)

Notwendigkeit von Sicherheit im Biologieunterricht Notwendigkeit von Sicherheit im Biologieunterricht

Es sind aber nicht nur Chemikalien, die giftig sind oder bei fehlerhafter Verwendung mehr oder weniger gesundheitsschädigend sein können. Es gibt – gerade auch im Biologieunterricht – die Situation, dass man in Kontakt mit Pflanzen oder Tieren kommen könnte, die nicht weniger gefährlich sind.Bereits vorher oder im – hoffentlich nicht – auftretenden Fall können die Hinweise bzw. Ratschläge eines Giftinformationszentrums sehr hilfreich sein.
Diese sind über ganz Deutschland verteilt und rund um die Uhr erreichbar.

Übrigens bieten diese Giftinformationszentren selbstverständlich auch Hilfe bei entsprechenden Geschehen zuhause!

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Eines der Giftnotzentren:
Giftnotzentrum-Nord   

https://www.giz-nord.de/cms/
(Zugriff 2018-01-04)
dort u.a. „Bürgerinformation“

oder GUV-Informationen “Giftige Pflanzen”
https://www.sichere-schule.de/pflanzen-und-giftpflanzen
https://www.unfallkasse-nrw.de/Regeln_und_Schriften/Informationen/Giftpflanzen.pdf
(Zugriff: 2020-01-09)

Notwendigkeit von Sicherheit im Biologieunterricht

 Viele wertvolle Hinweise und Hilfen für den naturwissenschaftlichen Unterricht bietet die Internetseite “Chemikaliendatenbank für Schulen” von Thomas Seilnacht.

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http://www.seilnacht.com/Chemie/ch_index.htm   (Zugriff 2018-01-04)

Biologieunterricht Sicherheit

Nicht zuletzt gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die für die Durchführung von Biologieunterricht von Bedeutung sein können.

Dazu gehören z.B.:

Bundesnaturschutzgesetz

– BNatSchG  (Zugriff 2017-12-23)

Tierschutzgesetz

–  TierSchg  (Zugriff 2017-12-23)

Bundesartenschutzverordnung

–  BArtSchV  (Zugriff 2017-12-23)


Notwendigkeit von Sicherheit im Biologieunterricht

Hinweis für Lehrkräfte / GHS-Verordnung:
Das bisher gültige System für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen wird durch ein weltweit vereinheitlichtes System ersetzt, das sogenannte „Globally Harmonized System“ (GHS). Die sogenannte GHS-Verordnung nach EU-Recht ist seit dem 20.01.2009 in Kraft. Für Schulen gilt eine Übergangsfrist. In den zurzeit noch gültigen Richtlinien wird weitestgehend noch mit R- und S-Sätzen gearbeitet.
Genauere Informationen finden sich u.a. hier:
http://www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2009_109.pdf  (Zugriff:2018-01-04)
https://de.wikipedia.org/wiki/Global_harmonisiertes_System_zur_Einstufung_und_Kennzeichnung_von_Chemikalien   (Zugriff: 2021-04-10)
http://www.chemiestun.de/sicherheit.php (Zugriff:2018-01-04)

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